Die Stadtverordnetenversammlung

ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt Langen

 
Wahl: durch die Bürger/-innen (Kommunalwahl)
 
Wahlzeit: 5 Jahre
 
Vorsitz: Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Wahler-Wunder
 
Grundsatz:

Stadtverordnete können nicht zugleich Magistratsmitglieder sein und umgekehrt (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat)
 
Zusammensetzung:
 
45 Stadtverordnete (abhängig von der Einwohnerzahl)
 
Fraktion Mitglieder Vorsitz
CDU 13 Berthold Matyschok
SPD 12 Margrit Jansen
B90/Die GRÜNEN 11 Stefan Löbig
FWG-NEV 5 Jürgen Rettig
FDP 2 Dieter Bahr
fraktionslos Vertreter
DIE LINKE 1                 Erwin Simon
UWFB 1 Dr. Detlef Drömer
 
Aufgaben:
 
Überwachung der gesamten Verwaltung und der Geschäftsführung durch den Magistrat, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen
 
ausschließliche Zuständigkeiten nach § 51 HGO, z. B.:
  • Wahl des Ersten Stadtrates, der Stadtverordnetenvorsteherin und der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder
  • Erlass, Änderung oder Aufhebung von Satzungen, Haushaltssatzung, Bebauungspläne und damit auch Festsetzung öffentlicher Abgaben und Entgelte
  • Bildung und Auflösung von Ausschüssen (=Hilfsorgane)
Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich!
 
  
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