Einzeleintrittskarten
| Erwachsene |
3,00 Euro |
| *Berechtigte |
2,00 Euro |
Zehnerkarten
| Erwachsene |
25,00 Euro |
| *Berechtigte |
15,00 Euro |
Zwölfmonatskarten
| Erwachsene |
120,00 Euro |
| *Berechtigte |
70,00 Euro |
Zwölfmonatskarten
Familien mit Kind/Kindern bis zum Alter von 17 Jahren
| Elternkarte je Elternteil |
50,00 Euro |
| Erste Kinderkarte |
40,00 Euro |
| Zweite Kinderkarte |
30,00 Euro |
| Dritte und jede weitere Kinderkarte |
unentgeltlich |
Saisonkarten
| Erwachsene |
50,00 Euro |
| *Berechtigte |
35,00 Euro |
Saisonkarten
Familien mit Kind/Kindern bis zum Alter von 17 Jahren
| Elternkarte je Elternteil |
35,00 Euro |
| Erste Kinderkarte |
20,00 Euro |
| Zweite Kinderkarte |
15,00 Euro |
| Dritte und jede weitere Kinderkarte |
unentgeltlich |
Der Verkauf der Saisonkarten erfolgt ausschließlich im Zeitraum von 1. April bis 31. Mai eines Jahres. Die Entgelte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Parken im Strandbad Langener Waldsee
| Kraftwagen pro Tag |
3,00 Euro |
| Krafträder (alle Größen) pro Tag |
1,50 Euro |
Zelten im Strandbad
(1) Zeltplatz - Grundbetrag |
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Entgelt für die Benutzung eines Zeltplatzes pro Tag* (nummerierter Platz - im Preis enthalten sind die Entgelte für ein Fahrzeig und bis zu zwei Personen und maximal zwei Zelte pro Platz) |
11,00 Euro |
|
|
| für jede weitere zu einem Zeltplatz gehörige und angemeldete Person sind zu zahlen: |
|
| Erwachsene pro Tag/Nacht |
3,00 Euro |
Berechtigte nach § 3 Abs. 2 (a) und (b) der AGB pro Tag/Nacht |
2,00 Euro |
(2) Wohnmobil-Stellplatz - Grundbetrag |
|
Es werden maximal 12 Wohnmobile pro Tag einschließlich der folgenden Nacht zugelassen. Diese dürfen nur auf ausgewiesen Plätzen auf dem Parkplatz im Bad abgestellt werden. Spezielle Infrastrukturangebote (z. B. Strom- und Wasseranschluss) bestehen nicht. |
|
Entgelt für die Benutzung eines Stellplatzes pro Tag* (nummerierter Platz - im Preis enthalten sind die Entgelte für ein Fahrzeug und bis zu zwei Personen) |
11,00 Euro |
für jede weitere zu dem Wohnmobil gehörige und angemeldete Person sind zu zahlen: |
|
| Erwachsene pro Tag/Nacht |
3,00 Euro |
Berechtigte nach § 3 Abs. 2 (a) und (b) der AGB pro Tag* |
2,00 Euro |
(3) Übernachtungsgäste (gilt für Zelt und Wohnmobil) |
|
a) Übernachtungsgäste nach vorheriger Anmeldung pro Nacht (Anreise ab 19.30 Uhr bis 22 Uhr, Abreise bis 9 Uhr des Folgetages) Übernachtungsentgelt |
2,00 Euro |
b) Übernachtungsgäste bei Anreise vor 19.30 Uhr zusätzlich zum Übernachtungsentgelt ist das Eintrittsentgelt für den Anreisetag zu zahlen |
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| Erwachsene |
3,00 Euro |
Berechtigte nach § 3 Abs. 2 (a) und (b) der AGB |
2,00 Euro |
c) Übernachtungsgäste bei Abreise nach 9 Uhr zusätzlich zum Übernachtungsentgelt ist das Eintrittsentgelt für den der Übernachtung folgenden Tag zu zahlen |
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| Erwachsene |
3,00 Euro |
| Berechtigte nach § 3 Abs. 2 (a) und (b) der AGB |
2,00 Euro |
* 1 Tag = Anreisetag einschließlich der dazugehörigen Nacht bis 9 Uhr morgens des Folgetages
Die Entgelte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Anspruch auf einen verbilligten Eintritt haben
- Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis einschließlich 17 Jahren
- Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende
Stichtag für die Begünstigung 1., 2. und 3., insbesondere beim Erwerb von Dauerkarten (Zwölfmonats-, Saison- und Zehnerkarten), ist der Tag, an dem die Eintrittskarte erworben wird. Die Berechtigung ist durch Vorlage entsprechender Aus- bzw. Nachweise glaubhaft zu machen.
Für Kinder im Alter bis einschließlich 3 Jahren ist kein Eintritt zu zahlen.
Verantwortlich:
Magistrat der Stadt Langen, Fachdienst Kultur und Sport
Südliche Ringstr. 80, 63225 Langen
Tel. 06103 203-0, E-Mail: magistrat@langen.de, Internet: www.langen.de