Einzeleintrittskarten
| Erwachsene |
3,50 Euro |
| *Berechtigte |
2,50 Euro |
Zehnerkarten
| Erwachsene |
30,00 Euro |
| *Berechtigte |
20,00 Euro |
Zwölfmonatskarten (Jahreskarten)
| Erwachsene |
150,00 Euro |
| *Berechtigte |
85,00 Euro |
Zwölfmonatskarten
Familien mit Kind/Kindern bis zum Alter von 17 Jahren
| Elternkarte je Elternteil |
85,00 Euro |
Erste Kinderkarte (Kinder gem. § 3 Abs. 2 a AGB) |
45,00 Euro |
| Zweite Kinderkarte |
35,00 Euro |
| Dritte und jede weitere Kinderkarte |
unentgeltlich |
Saisonkarten
| Erwachsene |
60,00 Euro |
| *Berechtigte |
40,00 Euro |
Saisonkarten
Familien mit Kind/Kindern bis zum Alter von 17 Jahren
| Elternkarte je Elternteil |
40,00 Euro |
Erste Kinderkarte (Kinder gem. § 3 Abs. 2 a AGB) |
25,00 Euro |
| Zweite Kinderkarte |
20,00 Euro |
| Dritte und jede weitere Kinderkarte |
unentgeltlich |
Der Verkauf der Saisonkarten erfolgt ausschließlich im Zeitraum von 1. April bis 31. Mai eines Jahres. Die Entgelte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Umkleidekabinen
| Benutzung der Einzel- und Sammelumkleidekabinen sowie der Garderobenschränke |
frei |
| Kostenersatz bei Verlust eines Garderobenschlüssels |
14,00 Euro |
Zuschlag an Warmbadetagen (Hallenbad Langen)
| An Warmbadetagen haben alle Personen ab 4 Jahren einen Zuschlag zu entrichten pro Person |
1,00 Euro |
| Für den Zuschlag kann eine Zehnerkarte erworben werden. Das Entgelt hierfür beträgt |
8,00 Euro |
Schwimmunterricht bei 10 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
| Schwimmkursentgelt für Erwachsene |
58,00 Euro* |
| Schwimmkursentgelt für Berechtigte* |
36,00 Euro* |
*Zuzüglich dem Eintrittspreis für eine Zehnerkarte gemäß diesen AGB. Der Warmbadezuschlag entfällt bei den Schwimmkursen.
Schulsport im Hallenbad Langen
| Das Benutzungsentgelt für die Durchführung von Schwimmunterricht der Schulen in Begleitung einer Lehrkraft beträgt während der vereinbarten Übungszeit je Zeitstunde und Schulklasse |
25,56 Euro |
| für eine mit mehr als 30 Min. angefangene Schulstunde |
25,56 Euro |
| für eine mit weniger als 30 Min. angefangene Schulstunde |
12,78 Euro |
Schwimm- und Tauchtraining der Vereine im Hallenbad Langen
und im Freizeit- und Familienbad Langen
Schwimmsportvereine bzw. -abteilungen zahlen für durchgeführtes Schwimmtraining pro Person und Trainingstermin auf Grundlage der Zehnerkarten für Begünstigte nach § 3 Abs. 2 a) und b) AGB Kinder und Jugendliche pro Person |
2,00 Euro |
| Erwachsene pro Person |
3,00 Euro |
Parken im Strandbad Langener Waldsee
| Kraftwagen pro Tag |
3,00 Euro |
| Krafträder (alle Größen) pro Tag |
1,50 Euro |
Zelten im Strandbad
(1) Zeltplatz - Grundbetrag |
|
Entgelt für die Benutzung eines Zeltplatzes pro Tag* (nummerierter Platz - im Preis enthalten sind die Entgelte für ein Fahrzeug und bis zu zwei Personen und maximal zwei Zelte pro Platz) |
11,00 Euro |
|
|
| für jede weitere zu einem Zeltplatz gehörige und angemeldete Person sind zu zahlen: |
|
| Erwachsene pro Tag/Nacht |
3,50 Euro |
Berechtigte nach § 3 Abs. 2 (a) und (b) der AGB pro Tag/Nacht |
2,50 Euro |
(2) Wohnmobil-Stellplatz - Grundbetrag |
|
Es werden maximal 12 Wohnmobile pro Tag einschließlich der folgenden Nacht zugelassen. Diese dürfen nur auf ausgewiesen Plätzen auf dem Parkplatz im Bad abgestellt werden. Spezielle Infrastrukturangebote (z. B. Strom- und Wasseranschluss) bestehen nicht. |
|
Entgelt für die Benutzung eines Stellplatzes pro Tag* (nummerierter Platz - im Preis enthalten sind die Entgelte für ein Fahrzeug und bis zu zwei Personen) |
11,00 Euro |
für jede weitere zu dem Wohnmobil gehörige und angemeldete Person sind zu zahlen: |
|
| Erwachsene pro Tag/Nacht |
3,50 Euro |
Berechtigte nach § 3 Abs. 2 (a) und (b) der AGB pro Tag* |
2,50 Euro |
(3) Übernachtungsgäste (gilt für Zelt und Wohnmobil) |
|
a) Übernachtungsgäste nach vorheriger Anmeldung pro Nacht (Anreise ab 19.30 Uhr bis 22 Uhr, Abreise bis 9 Uhr des Folgetages) Übernachtungsentgelt |
2,50 Euro |
b) Übernachtungsgäste bei Anreise vor 19.30 Uhr zusätzlich zum Übernachtungsentgelt ist das Eintrittsentgelt für den Anreisetag zu zahlen |
|
| Erwachsene |
3,50 Euro |
Berechtigte nach § 3 Abs. 2 (a) und (b) der AGB |
2,50 Euro |
c) Übernachtungsgäste bei Abreise nach 9 Uhr zusätzlich zum Übernachtungsentgelt ist das Eintrittsentgelt für den der Übernachtung folgenden Tag zu zahlen |
|
| Erwachsene |
3,50 Euro |
| Berechtigte nach § 3 Abs. 2 (a) und (b) der AGB |
2,50 Euro |
* 1 Tag = Anreisetag einschließlich der dazugehörigen Nacht bis 9 Uhr morgens des Folgetages
Die Entgelte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Anspruch auf einen verbilligten Eintritt haben
- Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis einschließlich 17 Jahren
- Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende
Stichtag für die Begünstigung 1., 2. und 3., insbesondere beim Erwerb von Dauerkarten (Zwölfmonats-, Saison- und Zehnerkarten), ist der Tag, an dem die Eintrittskarte erworben wird. Die Berechtigung ist durch Vorlage entsprechender Aus- bzw. Nachweise glaubhaft zu machen.
Für Kinder im Alter bis einschließlich 3 Jahren ist kein Eintritt zu zahlen.