Eintrittspreise

Einzeleintrittskarten

 

Erwachsene

3,50 Euro

*Berechtigte

2,50 Euro

 

Zehnerkarten

 

Erwachsene

30,00 Euro

*Berechtigte

20,00 Euro

 

Zwölfmonatskarten (Jahreskarten)

 

Erwachsene

150,00 Euro

*Berechtigte

 85,00 Euro

 

Zwölfmonatskarten

Familien mit Kind/Kindern bis zum Alter von 17 Jahren

 

Elternkarte je Elternteil

85,00 Euro

Erste Kinderkarte
(Kinder gem. § 3 Abs. 2 a AGB)

45,00 Euro

 

Zweite Kinderkarte

35,00 Euro

Dritte und jede weitere Kinderkarte

unentgeltlich

 

Saisonkarten

 

Erwachsene

60,00 Euro

*Berechtigte

40,00 Euro

 

Saisonkarten

Familien mit Kind/Kindern bis zum Alter von 17 Jahren

 

Elternkarte je Elternteil 

40,00 Euro

Erste Kinderkarte

(Kinder gem. § 3 Abs. 2 a AGB)

25,00 Euro

 

Zweite Kinderkarte

20,00 Euro

Dritte und jede weitere Kinderkarte

unentgeltlich

 

Der Verkauf der Saisonkarten erfolgt ausschließlich im Zeitraum von 1. April bis 31. Mai eines Jahres. Die Entgelte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

Umkleidekabinen

 

Benutzung der Einzel- und Sammelumkleidekabinen sowie der Garderobenschränke

frei

 

 

Kostenersatz bei Verlust eines Garderobenschlüssels

14,00 Euro

 

Zuschlag an Warmbadetagen (Hallenbad Langen)

 

An Warmbadetagen haben alle Personen ab 4 Jahren einen Zuschlag zu entrichten pro Person

 

 

1,00 Euro

Für den Zuschlag kann eine Zehnerkarte erworben werden. Das Entgelt hierfür beträgt

 

 

8,00 Euro

 

Schwimmunterricht bei 10 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)

 

Schwimmkursentgelt für Erwachsene

58,00 Euro*

Schwimmkursentgelt für Berechtigte*

36,00 Euro*

 

*Zuzüglich dem Eintrittspreis für eine Zehnerkarte gemäß diesen AGB. Der Warmbadezuschlag entfällt bei den Schwimmkursen.

 

Schulsport im Hallenbad Langen

 

Das Benutzungsentgelt für die Durchführung von Schwimmunterricht der Schulen in Begleitung einer Lehrkraft beträgt während der vereinbarten Übungszeit je Zeitstunde und Schulklasse

 

 

 

 

25,56 Euro

für eine mit mehr als 30 Min. angefangene Schulstunde

 

25,56 Euro

für eine mit weniger als 30 Min. angefangene Schulstunde

 

12,78 Euro

 

Schwimm- und Tauchtraining der Vereine im Hallenbad Langen
und im Freizeit- und Familienbad Langen

 

Schwimmsportvereine bzw. -abteilungen zahlen für durchgeführtes Schwimmtraining pro Person und Trainingstermin auf Grundlage der Zehnerkarten für Begünstigte nach § 3 Abs. 2 a) und b) AGB

Kinder und Jugendliche pro Person

 

 

 

 

 

 

2,00 Euro

Erwachsene pro Person

3,00 Euro

 

Parken im Strandbad Langener Waldsee

 

Kraftwagen pro Tag

3,00 Euro

Krafträder (alle Größen) pro Tag

1,50 Euro

 

Zelten im Strandbad

 

(1) Zeltplatz - Grundbetrag

 

Entgelt für die Benutzung eines Zeltplatzes pro Tag*
(nummerierter Platz - im Preis enthalten sind die Entgelte für ein Fahrzeug und bis zu zwei Personen und maximal zwei Zelte pro Platz)

11,00 Euro

für jede weitere zu einem Zeltplatz gehörige und angemeldete Person sind zu zahlen:

 

Erwachsene pro Tag/Nacht

3,50 Euro

Berechtigte nach § 3 Abs. 2 (a) und (b) der AGB pro Tag/Nacht

 

 

2,50 Euro

 

(2) Wohnmobil-Stellplatz - Grundbetrag

 

 

Es werden maximal 12 Wohnmobile pro Tag einschließlich der folgenden Nacht zugelassen. Diese dürfen nur auf ausgewiesen Plätzen auf dem Parkplatz im Bad abgestellt werden. Spezielle Infrastrukturangebote (z. B. Strom- und Wasseranschluss) bestehen nicht.

 

Entgelt für die Benutzung eines Stellplatzes pro Tag*
(nummerierter Platz - im Preis enthalten sind die Entgelte für ein Fahrzeug und bis zu zwei Personen)

 

11,00 Euro

für jede weitere zu dem Wohnmobil gehörige und angemeldete Person sind zu zahlen:

 

Erwachsene pro Tag/Nacht

3,50 Euro

Berechtigte nach § 3 Abs. 2 (a) und (b) der AGB pro Tag*

 

2,50 Euro

(3) Übernachtungsgäste (gilt für Zelt und Wohnmobil)

 

a) Übernachtungsgäste nach vorheriger Anmeldung pro Nacht (Anreise ab 19.30 Uhr bis 22 Uhr, Abreise bis 9 Uhr des Folgetages)

Übernachtungsentgelt

 

 2,50 Euro

b) Übernachtungsgäste bei Anreise vor 19.30 Uhr

zusätzlich zum Übernachtungsentgelt ist das Eintrittsentgelt für den Anreisetag zu zahlen

Erwachsene 3,50 Euro

Berechtigte nach § 3 Abs. 2 (a) und (b) der AGB

 

2,50 Euro

c) Übernachtungsgäste bei Abreise nach 9 Uhr

zusätzlich zum Übernachtungsentgelt ist das Eintrittsentgelt für den der Übernachtung folgenden Tag zu zahlen

Erwachsene 3,50 Euro
Berechtigte nach § 3 Abs. 2 (a) und (b) der AGB 2,50 Euro


* 1 Tag = Anreisetag einschließlich der dazugehörigen Nacht bis 9 Uhr morgens des Folgetages

 

Die Entgelte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

Anspruch auf einen verbilligten Eintritt haben

  1. Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis einschließlich 17 Jahren
  2. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende

Stichtag für die Begünstigung 1., 2. und 3., insbesondere beim Erwerb von Dauerkarten (Zwölfmonats-, Saison- und Zehnerkarten), ist der Tag, an dem die Eintrittskarte erworben wird. Die Berechtigung ist durch Vorlage entsprechender Aus- bzw. Nachweise glaubhaft zu machen.

Für Kinder im Alter bis einschließlich 3 Jahren ist kein Eintritt zu zahlen.

 

Suchen
 

 

Seiteninhalt Drucken

Zur Sitemap